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yabanGülü 01-22-2008 11:36

Kaufvertrag über gebrauchtes Fahrzeug
 

hukuk:

Almanya

Kaufvertrag

über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

zwischen

Name, Anschrift

- nachfolgend Verkäufer genannt -

und

Name, Anschrift


- nachfolgend Käufer genannt -

§ 1 Kaufgegenstand

Der Verkäufer verkauft dem Käufer das im Eigentum des Verkäufers stehende Kraftfahrzeug der Marke ............., Model .............., Jahr der Erstzulassung: ........., amtliches Kennzeichen: ............, Fahrgestell-Nr.:..............., Motor-Nr.: ..............., km-Stand ..........., mit folgendem serienmäßigen Zubehör ....................(Reserverad, Autoradio Marke ............ Model ..........., Bordwerkzeug, Wagenheber, Verbandskasten, Bedienungsanleitung) sowie folgendem sonstigen Originalzubehör: .................................................. ....

§ 2 Kaufpreis und Zahlung

Der Kaufpreis beträgt DM .................. . Der Käufer übergibt dem Verkäufer diesen Betrag in bar. Der Verkäufer bestätigt hiermit, den Kaufpreis in bar erhalten zu haben.

§ 3 Übereignung

Der Kaufgegenstand wird am heutigen Tage zusammen mit dem Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief sowie zwei Fahrzeugschlüsseln an den Käufer übergeben. Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass damit das Eigentum auf den Käufer übergeht.

§ 4 Gewährleistung

Der Käufer hat den Kaufgegenstand besichtigt und eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchgeführt. Der Kaufgegenstand wird verkauft wie besichtigt. Der Verkäufer versichert, dass

1. verborgene Mängel ihm nicht bekannt sind, insbesondere dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hatte,

2. die Angabe über den km-Stand nach seinem besten Wissen zutreffend ist,

3. das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.


Ort, Datum



Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

yabanGülü 01-22-2008 11:38

Salvatorische Klausel
1. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

1.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.



Änderungen des Vertrages

2.1. Dieser Vertrag ersetzt alle bisher getroffenen schriftlichen und mündlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Vertragszweckes.

2.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.


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