2008 ile beraber yeni yasalar yürürlüge girecek. Bunlardan bir tanesi: Is verenler yeni calisanini ise baslamadan önce sigorta yaptirmali. Bu zamana kadar uygulanan yasada ise, is verenin 7 gün icinde calisanini sigortali yaptirmasi gerekiyordu, bu tamamen kaldirildi. Yeni yasa ile beraber kacak isciligi engellemeye calisiliyor. Haberin almanca bölümü asagidadir.

NEU AB 2008: Betriebe müssen Beschäftigte vor Arbeitsantritt anmelden Arbeitgeber haben künftig nicht mehr sieben Tage Zeit, einen Versicherten bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Denn die Anmeldung muss ab 1. Jänner 2008 bereits vor Arbeitsantritt erfolgen. Das bedeutet: Nimmt jemand am Montag um 7.30 Uhr seine Beschäftigung auf, muss die Anmeldung spätestens um 7.29.59 Uhr bei der Gebietskrankenkasse eingelangt sein.

Hintergrund der neuen Regelung: Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Verkürzung der Meldefrist eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit. So soll das Fehlen einer Anmeldung bei Kontrollen nicht mehr damit begründet werden können, dass der Dienstnehmer erst seit kurzer Zeit im Betrieb arbeite.

Die neue Meldefrist gilt bundesweit für alle Branchen und Dienstgeber. Sie betrifft alle Personen, die auf Grund ihrer Tätigkeit der Pflichtversicherung nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, vor allem also Dienstnehmer und sogenannte Freie Dienstnehmer.
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Wie kann die Meldung durchgeführt werden?
Wenn in Ausnahmefällen zu Beginn noch nicht alle Daten des Dienstverhältnisses bekannt sind, ist es möglich, in zwei Schritten zu melden. Vor Arbeitsbeginn kann eine Mindestangaben-Anmeldung erstattet werden. Und danach innerhalb von sieben Tagen eine zweite Meldung (Vollmeldung) mit allen erforderlichen Angaben.
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Empfehlung der Sozialversicherung
OÖGKK-Dir.-Stv. Dr. Gerhard Mayr, empfiehlt allen Dienstgebern, bereits vor Arbeitsantritt eine Vollmeldung vorzulegen: “Der Vorteil für den Arbeitgeber: Er kann das Anmeldeverfahren - wie bisher - in einem einzigen Arbeitsgang durchführen. Mit dem von der OÖGKK entwickelten elektronischen Datensammelsystem `ELDA´ geht das rasch, komfortabel, sicher und rund um die Uhr”
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Service rund um die Anmeldung
ELDA kann übrigens von jedem - auch mobilen - Internetzugang aus verwendet werden. Mehr über ELDA unter www.elda.at . Zusätzlich unterstützt die OÖGKK die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anmeldung “neu“ mit umfassender Information und intensiver Beratung. Mehr dazu auf der Homepage der OÖGKK unter www.ooegkk.at.